Versicherung

Für die sächsischen TeilnehmerInnen, die Mitglied im VCP sind, besteht wie bei jeder Freizeit des VCP Sachsen über den VCP-Bundesverband eine Mindestunfall- und Haftpflichtversicherung. Versicherungsschutz bei Krankheit, für Reisegepäck und gegen Diebstahl besteht seitens des VCP nicht. Die genauen Versicherungstexte können Sie in unserem Landesbüro anfordern. Über die Versicherungssumme hinausgehende Forderungen können nicht geltend gemacht werden. VCP–Nichtmitglieder sind über den Verband nicht versichert.

Teilnahmebedingungen VCP Land Sachsen


Den Anordnungen der Verantwortlichen der Maßnahme ist Folge zu leisten. Als Erziehungsberechtigte haben wir unsere Tochter/ unseren Sohn darüber informiert. Mit der Anmeldung ist die Bereitschaft erklärt, sich in die Maßnahmegruppe und deren gemeinsames Programm zu integrieren.
Es gilt das Jugendschutzgesetz.
Für mitgebrachte Wertsachen ist die bzw. der Teilnehmende selbst verantwortlich. Bei Verlust oder Beschädigung übernimmt der VCP – Land Sachsen keine Verantwortung.
Wir empfehlen die in Deutschland üblichen Impfungen (Tetanus, Polio, Diphterie etc.).
Mir ist bekannt, dass während der Maßnahme die Teilnehmenden im Rahmen des Programms freie Zeit haben, in der sie entsprechend ihrem Alter selbständig und ohne direkte Aufsicht unterwegs sein dürfen.
Die Haftung bei selbstständigen Unternehmungen, die nicht von den Verantwortlichen der Maßnahme angesetzt sind, übernehmen die Erziehungsberechtigten bzw. die Teilnehmenden selbst.
Die Teilnehmenden können auf ihre eigenen Kosten nach Hause geschickt werden, wenn ihr Verhalten die Maßnahme gefährdet oder undurchführbar macht oder wenn sie durch ihr Verhalten andere Teilnehmende oder sich selbst gefährden.
Eine Abmeldung von einer Maßnahme ist nur in dringenden Fällen möglich.


Datenschutz


Der Veranstalter versichert die vertrauliche Behandlung der von den Teilnehmenden angegebenen Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie die Löschung der Daten, sofern diese nicht mehr für die Abwicklung der Freizeit erforderlich sind. Er erteilt dem/der Teilnehmenden auf Anfrage Auskunft, welche seiner Daten bei ihm gespeichert sind. Die Weitergabe von Daten an Dritte ohne Einwilligung des/der Teilnehmenden ist ausgeschlossen außer im erforderlichen Umfang an Unternehmen und Personen, die mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Freizeit beauftragt sind.